Anwälte bei Corona-Schutzimpfungen benachteiligt
Die LTO-Online vom 6.5.2021 titelte mit der Meldung „NRW-Anwälte werden später geimpft„. Andere Zeitungen berichteten zeitgleich ähnliche Meldungen, z.B. die Wuppertaler Nachrichten „Wuppertaler Anwälte fühlen sich bei Impfung benachteiligt„.
Die Rechtsanwltskammer Hamm berichtete am 25.5.2021: „Corona-Schutzimpfung: Schreiben an Ministerpräsident Laschet„, die Rechtsanwaltskammer Köln am 26.5.2021: „RAK Köln fordert: Corona-Impfung auch für die Anwaltschaft“ und die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf am 8.6.2021: „OLG-Präsident bestätigt Relevanz der Anwaltschaft in der Pandemie„.
Was steckte dahinter?
Nachdem in der Corona-Pandemie nach dem Stufenplan der STIKO zur Priorisierung der Covid-19-Impfung vorgegangen und zunächst die Bevölkerungsgruppen geimpft wurden, die in die Stufen 1 und 2 eingeteilt worden waren, konnten ab Mai / Juni 2021 auch Personen Impfschutz erlangen, die in die Gruppe 3 fielen, wozu von Berufs wegen u.a. Justizangehörige fielen (Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, sonstige Justizbeschäftigte), einschließlich der Rechtsreferendare. Die einzelnen Bundesländer handhabten unterschiedlich, wie weit sie der Kreis der in Gruppe 3 erfassten Personengruppen ziehen wollten.
In einigen Bundesländern (z.B. Hessen) fielen auch Rechtsanwälte in Gruppe 3; nicht hingegen in NRW, da die Düsseldorfer Landesregierung nicht in Auffassung vertrat, Rechtsanwälte wären systemrelevant. Es stellte sich damit z.B. die paradoxe Situation ein, dass zwar der Stationsreferendar des Anwalts als systemrelevant angesehen wurde, nicht jedoch der ihn ausbildende Rechtsanwalt selber.
Die drei Rechtsanwaltskammern in NRW liefen beim zugeständigen Gesundheitsministerium (MAGS) Sturm und auch viele Anwälte beschwerten sich.
Auf eine IFG-Anfrage hin gab das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 25.8.2021 in anonymisierter Form die Eingaben heraus, die es dazu erhalten hatte (hier).
Die Vorgänge liegen inzwischen in der Vergangenheit: Mittlerweile steht ausreichend Impfstoff für alle Interessierten zur Verfügung. Sie belegen jedoch, wie unterschíedlich, um nicht zu sagen: abschätzig, Rechtsanwälte von der NRW-Landesregierung behandelt und anderen juristischen Berufsgruppen gegen, die für den Staat arbeiten, als von geringerer Wichtigkeit und niederem Rang behandelt werden.