Der Bachelor in Jura
In Wahrheit nur ein „Jodeldiplom“?
1. Einleitung
Braucht das Jurastudium einen Bachelor, den Studierende vor der Ersten Juristischen Prüfung erwerben können? Während die Fachschaften die Einführung eines integrierten Bachelors schon länger fordern, werden nun vereinzelt auch in der Politik und in juristischen Fachkreisen die Stimmen nach einem Bachelor in Jura lauter. Gleichzeitig warnen Kritiker vor der Schaffung eines „Jodeldiploms“.
2. Status quo
Aktuell gibt es nur an einigen wenigen juristischen Fakultäten in Deutschland den integrierten Bachelor. Ein integrierter Bachelor wird so wie die Zwischenprüfung im Verlauf des Studiums auf dem Weg zur Ersten Juristischen Prüfung erworben. Die Bucerius Law School, die EBS, die BSP, die Universität Potsdam, die Fernuni Hagen und die Universität Mannheim bieten ihn an.
3. Vorteile
Der große Vorteil eines integrierten Bachelors liegt darin, dass Studierende, die endgültig durch die Erste Juristische Prüfung gefallen sind nach einem jahrelangen Studium nicht ohne jeglichen Abschluss dastehen. Mit Bestehen der Zwischenprüfung sind in der Regel bereits juristische Grundkenntnisse nachgewiesen, die die Studierenden auch zu einem Bachelor-Abschluss berechtigen sollten. Zugleich würde durch die flächendeckende Einführung eines integrierten Bachelors die Fallhöhe im Jurastudium gesenkt werden. Viele Studierende sind insbesondere in der Examenszeit einer erheblichen psychischen Belastung ausgesetzt, die insbesondere daher rührt, dass Studierende Angst davor haben zu scheitern um dann vor dem akademischen Nichts zu stehen. Der von Studierenden im Rahmen ihres Jurastudiums erbrachte Aufwand ist hoch und sollte entsprechend honoriert werden, unabhängig davon, ob die Erste Juristische Prüfung bestanden wird oder nicht. Auch gesellschaftlich erscheint dies sinnvoll: Schließlich ist der Fachkräftemangel auch in den juristischen Berufen ein wachsendes Problem. Studierende, die die Hürde der Ersten Juristischen Prüfung nicht schaffen, könnten mit einem Bachelor leichter Zugang zum Arbeitsmarkt finden.
4. Nachteile
Allerdings wird kritisch angemerkt, dass ein Bachelor in Jura kaum Aussagekraft haben könne, schließlich würde er durch das Staatsexammen praktisch entwertet. Es handele sich bloß um ein „Jodeldiplom“, also um einen Abschluss, der nur darauf abzielt den gesellschaftlichen Status der Absolventen zu verbessern. Denn auf dem Arbeitsmarkt bleiben insbesondere Volljuristen gefragt, der Fachkräftemangel unter Anwälten, Richtern und Staatsanwälten kann nicht von Bachelor-Juristen ausgeglichen werden. Es sei auch nicht fair für Studierende, ihnen gegenüber durch die Einführung eines Bachelors zu suggerieren, man hätte nun ein gleichermaßen wertiges Pendant zum Staatsexamen. Denn das ist der Bachelor offensichtlich nicht, Bedeutung bekommt er nur für diejenigen, die in der Ersten Juristischen Prüfung durchfallen. Dadurch entstünde automatisch ein Abschluss zweiter Klasse, ein „Loser-Abschluss“.
5. Ergebnis
Sowohl für als auch gegen die Einführung eines integrierten Bachelors spricht einiges. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Leistungsdruck im Jurastudium erheblich ist. Dies ist nicht verwunderlich, schließlich hängt eine gesamte berufliche Existenz nur von einer einzigen Note ab. Ob aber die Einführung eines Bachelors die richtige Lösung ist, scheint fraglich. Der Bachelor sei schließlich ein „Jodeldiplom“. Aber kann das nicht eigentlich egal sein? Dass ein Bachelor nicht das gleiche wie ein Staatsexamen ist wird schließlich jedem Studierendem klar sein. Es geht auch gar nicht darum, ein gleichwertiges Pendant zum Staatsexamen zu schaffen, sondern vielmehr darum, den psychischen Druck im Jurastudium nachhaltig abzubauen und Studierenden im Fall des Nichtbestehens ihre erbrachten Leistungen durch einen Abschluss zu bescheinigen. Schließlich ist auch ein Abschluss zweiter Klasse besser als gar kein Abschluss!
6. Quellen
Erstellt am 06.03.2023
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Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht