Die private Pflegezusatzversicherung
Es kann einen jeden von uns treffen: Aufgrund von fortschreitendem Alter oder einem Unfall ist man plötzlich auf eine Pflegeversicherung angewiesen.
Und dann auch noch das; immer wieder hört man von Fachkräftemangel und Überlastung der gesetzlichen Pflegeversicherung, hohen finanziellen Kosten.
Also lieber eine private Pflegezusatzversicherung abschließen oder schleppt man sich damit nur die Probleme ins Haus?
Kosten
Die Kosten einer Pflegezusatzversicherung bemessen sich an unterschiedlichen Parametern wie dem Alter, dem Gesundheitszustand, der Art der Pflegeversicherung und dem Leistungsumfang und lassen sich per se nicht eindeutig festlegen.
Kündigung seitens der Versicherungsgesellschaft
Sollten Sie in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss pflegebedürftig werden, besteht die Gefahr, dass der Versicherer Ihre Versicherung kündigt.
Die Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft ist während der ersten drei Jahre ordentlich zum Ablauf des Jahres möglich.
Die meisten Versicherungen verzichten jedoch auf ihr Kündigungsrecht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Streitigkeiten
Die üblichen Streitigkeiten, die auch im Rahmen anderer Versicherungsleistungen bestehen, finden sich auch im Hinblick auf die private Zusatzversicherung wieder:
Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeiten von Beitragserhöhungen (OLG Dresden, Urt. v. 9.8.2022 – 4 U 135/22) und Bedingungsanpassungen (LG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.2019 – 9 S 16/18) sowie über das Problem der Anfechtung und des Rücktritts aufgrund verschwiegener Gesundheitsangaben (KG (6. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 24.11.2023 – 6 U 1116/20) sind ein beispielhafter Ausschnitt.
Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
– große Anzahl an Anbietern und Tarifen
– Schutz des eigenen Vermögens und des Vermögens der Kinder – (u.U.) bessere Versorgung – Leistungen auch schon bei niedrigem Pflegegrad |
– meist nur wenige versicherte Leistungen; schwere Vorerkrankungen sind u.U. nicht versichert
– hohe Kosten bei Vorerkrankung – regelmäßiger Anstieg der Versicherungsprämien – Versicherungsprämien müssen i.d.R. über einen langen Zeitraum gezahlt werden können (Mindestvertragslaufzeit) – „verlorenes Geld“, sollte es nicht zu einem Pflegefall kommen |
Gegebenenfalls kann auch gar kein Bedarf einer Pflegezusatzversicherung bestehen. Dies ist der Fall, sollten Sie bereits über eine ausreichende private oder gesetzliche Rente verfügen oder entsprechend privates Vermögen besitzen.
Endet die Versicherung durch Erreichen einer Altersgrenze?
Eine gesetzliche Altershöchstgrenze für den Eintritt besteht nicht. Jedoch lehnen einige Versicherer den Eintritt ab einem Alter von 70 bis 75 Jahren oder bei bestehenden Vorerkrankungen ab.
Die Versicherung endet nicht automatisch, wenn ein bestimmtes Alter erreicht ist. Jedoch steigen die zuzahlenden Beiträge im Laufe des Lebens.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass private Pflegezusatzversicherungen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Erforderlich ist eine Abwägung im Einzelfall und eine gute Beratung und Information im Vorfeld des Vertragsabschlusses, um beispielsweise Kündigungsrechte des Versicherers abzuklären.
Quellen:
-https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegezusatzversicherung-eine-sinnvolle-absicherung-fuers-alter-29435
– https://www.rbk-direkt.de/news/56565/pflegezusatzversicherung-sinnvoll-oder-ueberfluessig
– https://pflegebox.de/ratgeber/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegekostenversicherung/
So erreichen Sie unsere Kanzlei in Köln:
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Fina Lingens
Studentische Mitarbeiterin