Diebstahl des Autos oder aus dem Auto – Was ist versichert?
Man ist nur kurz im Supermarkt, kommt zurück und was man vorfindet, ist ein aufgebrochenes Auto. Oder noch besser, das Auto ist gar nicht mehr dort, wo man es abgestellt hat. Das ist eine Situation, die kein Autobesitzer erleben möchte, und dennoch muss man sich der Realität stellen, dass solche Straftaten leider immer wieder geschehen.
Was tun, wenn das Auto weg ist?
Zunächst ist natürlich der Schock groß, wenn man zum Parkplatz kommt und das Auto verschwunden ist. Dennoch sollten Sie jetzt versuchen, ruhig zu bleiben und verschiedene wichtige Dinge zu erledigen.
Welche Versicherung zahlt?
Die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nicht bei Diebstahl des Autos oder aus dem Auto. In den meisten Fällen übernehmen die Vollkasko/Teilkasko, Hausratversicherung und Gepäckversicherung entstandene Schäden.
Wann zahlt keine Versicherung?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen keine der ansonsten zuständigen Versicherungen zahlt. Grundsätzlich ist das der Fall, wenn Sie keine Anzeige bei der Polizei aufgegeben haben oder das Auto innerhalb eines Monats wieder auftaucht. Nicht oder nur gemindert zahlen die Versicherungen außerdem, wenn Sie bei der Aufgabe der Anzeige bei der Polizei oder bei Meldung des Diebstahls bei der Versicherung selber falsche Angaben gemacht haben. Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an, wie schwerwiegend die falschen Informationen für den Sachverhalt sind. Weiterhin zahlt spezifisch die Hausratversicherung häufig gar nicht oder nur gemindert, wenn nachweisbar die entwendeten wertvollen Gegenstände offen auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank lagen und Ihnen somit eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Falls der Diebstahl im Ausland erfolgt, kann es ebenfalls zu einem Ausschluss der Versicherungsleistung kommen. Dies ist jedoch von Ihrem individuellen Vertrag abhängig.
Erstellt am 09.09.2022
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Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht