Diebstahl des Autos oder aus dem Auto – Was ist versichert?

Man ist nur kurz im Supermarkt, kommt zurück und was man vorfindet, ist ein aufgebrochenes Auto. Oder noch besser, das Auto ist gar nicht mehr dort, wo man es abgestellt hat. Das ist eine Situation, die kein Autobesitzer erleben möchte, und dennoch muss man sich der Realität stellen, dass solche Straftaten leider immer wieder geschehen.

Was tun, wenn das Auto weg ist?

Zunächst ist natürlich der Schock groß, wenn man zum Parkplatz kommt und das Auto verschwunden ist. Dennoch sollten Sie jetzt versuchen, ruhig zu bleiben und verschiedene wichtige Dinge zu erledigen.

Die 5 Schritte nach dem Diebstahl

1. Schritt

Prüfen Sie zuerst, ob Sie eventuell in einem Halteverbot geparkt haben und Ihr Fahrzeug möglicherweise abgeschleppt wurde. Kontaktieren Sie auch die Polizei, um festzustellen, ob Ihr Fahrzeug ggf. anderweitig sichergestellt wurde.

 

2. Schritt

Ist dies nicht der Fall, müssen Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Achten Sie hierbei darauf, sämtliche Angaben korrekt zu machen, da falsche Angaben möglicherweise später zu Problemen bei der Versicherung führen können. Geben Sie bitte auch wirklich nur solche Dinge an, die Sie mit Sicherheit wissen. Schätzen Sie beispielsweise nicht den Kilometerstand, wenn Sie die genaue Zahl nicht sicher wissen. Nachdem Sie die Anzeige aufgegeben haben, lassen Sie sich eine Kopie dieser aushändigen, um diese beim Straßenverkehrsamt und der Versicherung vorlegen zu können.

3. Schritt

Als nächstes sollten Sie den Diebstahl dann auch Ihrer Versicherung bzw. Ihren Versicherungen schnellstmöglich melden. Achten Sie auch hier wieder darauf, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen, um Probleme vorzubeugen.

4. Schritt

Schließlich müssen Sie Ihr Auto (wenn es geklaut wurde und nicht nur Sachen daraus) auch beim Straßenverkehrsamt abmelden. Das sollten Sie spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl machen, damit keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien anfallen. Für die Abmeldung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und einen Nachweis darüber, dass Sie bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben haben. Lassen Sie sich die Abmeldung des Autos zur Vorlage bei der Versicherung bescheinigen.

5. Schritt

Denken Sie zuletzt auch noch daran sämtliche entwendete Karten oder Geräte sperren zu lassen.

Welche Versicherung zahlt?

Die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nicht bei Diebstahl des Autos oder aus dem Auto. In den meisten Fällen übernehmen die Vollkasko/Teilkasko, Hausratversicherung und Gepäckversicherung entstandene Schäden.

Vollkasko/Teilkasko

Diebstahl des Autos

Diebstahl aus dem Auto

Die Teilkasko/Vollkasko ersetzt den Wert des gestohlenen Autos. Nicht übernommen werden in der Regel Kosten für einen Mietwagen. Zunächst werden Schäden übernommen, die das Interieur des Autos betreffen. Das sind standardmäßig eingebaute Teile, wie z.B. das Lenkrad oder Airbags, aber auch Sonderausstattungen des bestimmten Modells, wie z.B. ein Autoradio oder ein fest verbautes Navigationsgerät. Weiterhin zählen auch als Interieur des Autos Bestandteile, welche sich der Käufer individuell ausgesucht und konfiguriert hat. Dies kann beispielsweise eine integrierte LED-Beleuchtung sein. Neben den Schäden am Interieur werden aber auch Reparaturkosten übernommen, die durch den (auch nur versuchten) Diebstahl entstanden sind. Solche Schäden können z.B. an Türen, Fensterscheiben oder den Außenspiegeln sein.

Hausratversicherung

Diebstahl des Autos

Diebstahl aus dem Auto

Die Hausratversicherung deckt den Schaden von Wertsachen, die sich im Auto befanden ab. Dazu können Geldbörsen, teure Uhren, LapTops oder Ähnliches gehören. Beachten Sie, dass dies aber nur in der Regel der Fall ist und sich ggf. aus Ihren individuellen Vertragsbedingungen etwas anderes ergeben kann. Hierbei gilt das gleiche wie bei Diebstahl des Autos.

Gepäckversicherung

Diebstahl des Autos

Diebstahl aus dem Auto

Die Gepäckversicherung zahlt die Schäden für entwendetes Gepäck aus Ihrem Auto. Beachten Sie bitte aber auch hier, dass sich aus Ihren individuell vereinbarten Vertragsbedingungen etwas anderes ergeben kann. Hierbei gilt das gleiche wie bei Diebstahl des Autos.

Wann zahlt keine Versicherung?

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen keine der ansonsten zuständigen Versicherungen zahlt. Grundsätzlich ist das der Fall, wenn Sie keine Anzeige bei der Polizei aufgegeben haben oder das Auto innerhalb eines Monats wieder auftaucht. Nicht oder nur gemindert zahlen die Versicherungen außerdem, wenn Sie bei der Aufgabe der Anzeige bei der Polizei oder bei Meldung des Diebstahls bei der Versicherung selber falsche Angaben gemacht haben. Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an, wie schwerwiegend die falschen Informationen für den Sachverhalt sind. Weiterhin zahlt spezifisch die Hausratversicherung häufig gar nicht oder nur gemindert, wenn nachweisbar die entwendeten wertvollen Gegenstände offen auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank lagen und Ihnen somit eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Falls der Diebstahl im Ausland erfolgt, kann es ebenfalls zu einem Ausschluss der Versicherungsleistung kommen. Dies ist jedoch von Ihrem individuellen Vertrag abhängig.

Erstellt am 09.09.2022

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Jule Bramkamp

Jule Bramkamp

Studentische Mitarbeiterin