Erfolg von Arzthaftungsklagen
Erfolg von Arzthaftungsklagen
Über die Erfolgsaussichten von Arzthaftungsklagen lassen sich kaum veröffentlichte Daten finden. Es existiert jedoch einen Aufsatz aus dem Jahr 2009, der eine Statistik zum Erfolg von Arzthaftungsklagen erörtert.
Die Vorsitzende Richterin der Kammer für Medizinrecht beim Landgericht Dortmund, Frau Gisela Kothe-Pawel, verfasste einen Aufsatz über die Erfolgsaussichten von Klagen in Arzthaftungsprozessen anhand der Ergebnisse vor dem Landgericht Dortmund im Jahr 2009. Sie entschied sich dazu, den Aufsatz zu schreiben, weil die Kammer regelmäßig Anfragen bezüglich des Erfolgs von Klagen in Arzthaftungsfällen erhielt.
Aus ihrem Aufsatz lässt sich folgendes entnehmen.
Frau Kothe-Pawel verfolgte mit ihrem Aufsatz neben der Aufstellung einer Statistik auch das Ziel, eine mögliche Korrelation zwischen dem Erfolg von Arzthaftungsklagen und statistisch festgehaltenen Behandlungsfehlern festzuhalten.
Die Statistiken der Ärztekammern zeigen, dass in etwa ein Drittel der Behandlungen ein ärztlicher Behandlungsfehler festgestellt wird. Diese Statistiken bieten einen Einblick, wie häufig Fehler in der ärztlichen Behandlung auftreten. Ferner hält die Ärztekammer in Statistiken fest, wie oft Patienten aufgrund solcher Fehler Ansprüche geltend machen.
Im Jahr 2009 wurden am Landgericht Dortmund insgesamt 130 Verfahren bezüglich vermeintlicher Behandlungsfehler von Patienten gegen Angehörige von Heilbehandlungsberufen oder Krankenhausträgern abgeschlossen. Von diesen Verfahren waren 38 % erfolgreich. Interessanterweise hatten jedoch nur 14 Verfahren durch Urteil Erfolg, während 36 Verfahren durch Vergleich entschieden wurden. Dies deutet darauf hin, dass eine beträchtliche Anzahl von Fällen außergerichtlich beigelegt wurde, was für beide Parteien möglicherweise vorteilhaft war, um langwierige und kostspielige gerichtliche Verfahren zu vermeiden.
Der Erfolg einer Klage bedeutet nicht unbedingt, dass die Klage in vollem Umfang erfolgreich war. Tatsächlich hatte nur ein einziger Fall vollständigen Erfolg. In den meisten anderen Fällen, in denen die Klagen erfolgreich waren, war dies nur teilweise der Fall, und die Schmerzensgeldbeträge fielen oft niedriger aus als gefordert. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Kläger möglicherweise überhöhte Forderungen gestellt haben oder dass die tatsächlichen Schäden nicht so schwerwiegend waren, wie behauptet wurde.
Die meisten Vergleiche wurden aufgrund von festgestellten Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern geschlossen. Dies deutet darauf hin, dass sowohl die Patienten als auch die medizinischen Versicherungen ein Interesse daran haben, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, wenn ein Haftungsgrund gegeben ist. Dies spart Zeit und Kosten für beide Seiten.
Die Daten zeigen auch, dass die meisten Urteile der Kammer nicht angefochten wurden, und das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die meisten Urteile. Dies könnte darauf hinweisen, dass die Entscheidungen der Kammer in erster Instanz oft solide und akzeptabel sind, oder auch, dass die Klägerseite allzu häufig an der Kausalitätshürde scheitert und daher keine Erfolgsaussichten für eine Berufung bestehen.
Insgesamt zeigt sich, dass etwa ein Drittel der Klagen erfolgreich war. Dies verdeutlicht die Bedeutung von professioneller medizinischer Versorgung und die Notwendigkeit, Fehler in der Behandlung zu vermeiden. Die Kammer betont jedoch, dass diese Daten nur einen kleinen Ausschnitt der gerichtlich geltend gemachten Ansprüche widerspiegeln und dass es Überschneidungen mit den Statistiken der Ärztekammern geben kann, was die genaue Bewertung der Erfolgsquote erschwert.
vgl. Kothe-Pawel, Gisela: Die Erfolgsaussichten von Klagen in Arzthaftungsprozessen anhand der Ergebnisse vor dem Landgericht Dortmund im Jahr 2009 in MedR 2010, 537-539
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