Wasserschäden – und wenn Versicherungen nicht zahlen

Wasserschäden

Leider müssen Betroffene nach Wasserschäden feststellen, dass ihre Versicherungen Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung machen. Hier erfahren Sie auf, was Sie beim Vorliegen eines Wasserschadens achten sollten, welche Herangehensweise dabei geboten ist und ob oder inwiefern Ihr Schaden von der Versicherung reguliert wird.

Welche Versicherung zahlt welchen Wasserschaden?

Wasserschäden am Hausrat Die Hausratsversicherung reguliert Wasserschäden, die am Hausrat, also an beweglichen Einrichtungsgegenständen und Wertsachen des Versicherungsnehmers entstehen.

Z.B. Elektrogeräte, Möbel

Wasserschäden am Gebäude Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden des Gebäudes oder mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten

Gebäude: z.B. Wasserschaden an Boden und Wänden

Feste Einbaute: z.B. Wasserschaden an Einbauküchen

Kostenübernahme von:

  • Trocknung und Reparatur
  • Beseitigung der Schäden und Folgeschäden am Gebäude und festen Einbauten
 Wasserschäden eines Dritten Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt Wasserschäden eines Dritten

z.B. durch ein geplatztes Rohr an Ihrer Waschmaschine läuft Wasser in die Wohnung Ihres Nachbars

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Wasserschäden infolge von Naturereignissen und einem Rückstau aus Abwasserrohren. Dafür muss zusätzlich eine Elementarversicherung vorliegen. Ferner können sich Einschränkungen des Versicherungsschutzes auch dann ergeben, wenn das Wasser aus undichten Aquarien und Wasserbetten oder porösen Dichtungen austritt.

So können Sie Wasserschäden vorbeugen:

  1. Regelmäßige Kontrolle von Leitungen und Anschlüssen
  2. Regelmäßige Wartung der Heizungen
  3. Ausreichende Beheizung der Räume bei Kälte und Frost
  4. Schließen der Kellerfenster
  5. Aufstellen von Wasserspeichern
  6. Abdichtung von Fenstern und Türen
  7. Installieren von Rückstauklappen

Wer zahlt die Unterbringung im Falle eines Wasserschadens?

Falls die eigene Wohnung aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend nicht bewohnbar ist, stellt sich die Frage ob die Versicherung für die Kosten einer Unterbringung im Hotel oder für die Bereitstellung einer Ersatzwohnung aufkommt. Dies kann nicht so pauschal beantwortet werden, das es auf den Versicherungstarif und das Ausmaß des Wasserschadens ankommt. Wenn ein Wasserschaden derart schwere Folgen hat, dass eine Wohnung vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist, werden die Unterbringungskosten grundsätzlich von der Versicherung gezahlt. Hierbei kommt es jedoch darauf an, wie viele Zimmer betroffen sind sowie wofür die Räume genutzt werden und wie groß diese sind.

Elementarschäden

Knapp 50 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland sind durch eine Elementarversicherung gegen Naturgefahren, wie Überschwemmung und Hochwasser versichert. Aufgrund des Klimawandels und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wird seitdem eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden heiß diskutiert.

Was sind Elementarschäden?

Unter Elementarschäden versteht man Schäden, die nicht durch eine Person, sondern durch die Natur verursacht werden. Darunter fallen die Elementargefahren: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, sowie Steinschlag.

Schadensentstehung durch: Überschwemmung

Eine Überschwemmung liegt vor, wenn Wasser infolge der Ausuferung von oberirdischen Gewässern, starkem Regen oder aufgetautem Schnee an die das Gebäude umgebende Oberfläche tritt und dann ins Gebäude gelangt.

Bei Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind nur solche Schäden von der Elementarversicherung erfasst, die sich an der Erdoberfläche angesammelt haben, also an der Oberfläche ausgetreten sind. Demnach reicht es nicht aus, wenn Grundwasser aussteigt und den im Erdreich liegenden Gebäudeteil beschädigt. Nicht versichert sind also Schäden, die dadurch entstehen, dass das Grundwasser stark ansteigt und von unten in den Keller des versicherten Gebäudes eindringt. In der Praxis stellen sich hier oftmals Beweis- und Abgrenzungsschwierigkeiten über die genaue Verursachung des Schadens.

Soweit vom Wasser Gegenstände, wie Bäume oder Flüssigkeiten, wie Öl, mitgeführt werden und diese mitursächlich für den Schaden sind, besteht auch hierfür Versicherungsschutz. Grund hierfür ist, dass bei Überschwemmungen im Gegensatz zu Schäden infolge von Sturm und Hagel auch die Schadensentstehung durch mittelbare Einwirkung des Wassers erfasst ist.

Unterscheide: Wasserschaden und Elementarschäden

Elementarschäden beschränken sich auf Wasserschäden, die durch Naturgefahren, wie Hochwasser oder Überschwemmungen, entstehen.

Unter einem Wasserschaden versteht man hingegen Schäden, die durch von außen eingedrungenes oder aus Leitungen austretendes Wasser verursacht wurden.

Wie sollte ich mich im Schadensfall verhalten?

  • Meldung des Schadensfalls vor Vornahme einer Reparatur
  • Genaue Dokumentation aller Schäden
  • Rettung möglichst vieler Gegenstände zur Begrenzung des Schadens

Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer

Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht

Theodor-Heuss-Ring 23
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Studentische Mitarbeiterin