Fachanwalt für Medizinrecht in Köln
Das Medizinrecht ist ein weitläufiges Rechtsgebiet, dass Bezüge zu zahlreichen Rechtszweigen aufweist und in der modernen Gesellschaft stetig an Bedeutung gewinnt. Zentrale Fragen ergeben sich vor allem in Bezug auf die Arzthaftung, das Arzneimittelrecht und ärztliche Aufklärungspflichten – allgemein formuliert ist das zentrale Ziel des Medizinrechts die Sicherung von Patientenrechten.
Aktuell unterliegt die Medizin in Deutschland einem gesellschaftlichen Wandel: Im Mittelpunkt steht nicht mehr bloß das direkte und persönliche Verhältnis von Arzt und Patient. Vielmehr haben sich vor allem die Themenbereiche der Forschung, Behandlung und Pflege zu einem
breit aufgestellten und wirtschaftlich dominierten Markt entwickelt. Entsprechend häufig kommt es in der Praxis im Zusammenhang zu ärztlichen Beratungen und Krankenhausaufenthalten oder in der Beziehung zu Kranken- und Pflegeversicherungen zu Konflikten, die ich gerne für Sie lösen möchte.
Dabei ist von Vorteil, dass ich nicht nur im Medizinrecht, sondern auch auf dem eng damit verbundenen Rechtsgebiet des
Versicherungsrechts die Position eines Fachanwalts erworben habe, und somit bestens qualifiziert bin Ihre Interessen zu vertreten.
Besonders spezialisiert habe ich mich auf das Arzthaftungsrecht. Dieses beschäftigt sich mit der Durchsetzung von Ansprüchen, die aus der Verletzung einer ärztlichen Berufspflicht gegenüber Patienten resultieren. Wichtigste Fallgruppen sind Behandlungs-, Aufklärungs- und Dokumentationsfehler des Arztes.
Im Arzthaftungsrecht sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. So ist der Patient in der Regel nicht nur für das Vorliegen des Behandlungsfehlers beweispflichtig, sondern muss auch belegen, dass genau der Fehler des Arztes ursächlich für den eingetretenen Schaden ist. Allerdings wurde durch die Rechtsprechung in einigen Konstellationen Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten entwickelt. Besonders grobe Pflichtwidrigkeiten können sogar zu einer Beweislastumkehr führen, sodass dem Arzt die Pflicht auferlegt wird, seine Unschuld zu
beweisen.
Meine umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet sowie persönliche medizinische Vorkenntnisse helfen mir dabei, schnell die zu Ihrem Problem passende Lösung zu entwickeln. Dies bezieht sich nicht nur auf die Durchsetzung des Anspruchs, sondern auch auf den Umfang
des Schadensersatzes. Denn sollten Sie von einer ärztlichen Pflichtverletzung betroffen sein, kommen nicht nur der Ersatz materieller Schäden wie weiterführender Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Zuzahlungen zu Medikamenten, sondern auch Ansprüche wegen Schmerzensgeld in Betracht.
Art und Umfang medizinrechtlicher Ansprüche sind kompliziert und für Laien oft nur schwer zu überblicken. Zudem sind gerade Konflikte im Zusammenhang zur Arzthaftung für die Beteiligten oft von höchster Emotionalität, da die aus einem Behandlungs- oder Aufklärungsfehler resultierenden Folgen nicht nur für das berufliche, sondern auch das soziale Leben und das private Umfeld in der Regel schwerwiegend sind. Aufgrund dieser extremen persönlichen Betroffenheit sowie der Komplexität des Rechtsgebiet ist eine objektive und professionelle Beratung durch einen kompetenten und erfahrenen Anwalt von großer Wichtigkeit. Neben dem Arzthaftungsrecht habe ich vor allem in folgenden Gebieten langjährige Erfahrung gesammelt
und zahlreiche Streitigkeiten gewonnen:
● Vertragsarztrecht und Gesellschaftsrecht
● Berufs- und Vertragsrecht der Ärzte, Zahnärzte und psychologischen Psychotherapeuten
● Krankenversicherungsrecht
● Pflegeversicherungsrecht
● Arbeitsrecht der medizinischen Heilberufe (Arztpraxis, Krankenhaus)
● Vergütungsrecht (EBM, GOÄ, GOZ)
● Patientenrechte
● Heilmittelwerberecht
Doch auch in allen anderen medizinrechtlichen Fragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.
- Weitere Beiträge zur Vertiefung:
- Was ist eine medizinisch notwenige Heilbehandlung
- Bestattungsrecht ist Ländersache
- Beihilfe zur Selbsttötung
- Impfung bei Uneinigkeit der Eltern
- Rechte von Schwerhörigen vor Gericht
- Klage auf lesbare Behandlungsunterlagen
- Schmerzensgeld
- Schmerzensgeldbeträge
- Die Patientenakte und Art. 15 (Abs. 3) DS-GVO
- Wann und wie muss ein Operationsbericht erstellt werden?
- Geburtsschadensrecht
- Zur Legalisierung des Arzneimittelrecyclings in Heimen und Hospizen
- Beschlüsse zum selbständigen Beweisverfahren gem. § 485 ZPO im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln
- Erfolgsaussichten von Arzthaftungsklagen
So erreichen Sie unsere Kanzlei in Köln:
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht