Überblick Berufsunfähigkeitsversicherung
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähig ist jemand, der infolge einer Krankheit, Verletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, was ärztlich nachweisbar sein muss, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Normalerweise fällt darunter auch schon eine Einschränkung der beruflichen Tätigkeit um min. 50 %. Die Unfähigkeit zur Berufsausübung muss zudem auf Dauer oder für einen längeren Zeitraum (meist ab 6 Monaten) vorliegen.
Die häufigsten Ursachen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen (z. B. Burn-out), Erkrankungen des Bewegungsapparats (hierunter fallen beispielsweise auch Rücken- und Gelenkbeschwerden), Krebserkrankungen, Unfälle und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Besonders im Bereich der psychischen Erkrankungen ist eine Zunahme der Fälle von Berufsunfähigkeit zu verzeichnen, während Bewegungs-, Herzkreislauf- und unfallbedingte Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit abnehmen.
Die am stärksten betroffene Altersgruppe sind Berufstätige zwischen 50 und 60 Jahren.
Probleme und Auseinandersetzungen beim Eintreten der Berufsunfähigkeit (Leistungsfall)
1. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Erste Probleme im Fall, dass eine Berufsunfähigkeit eintritt, kann es geben, wenn die Versicherung dem Betroffenen eine sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwirft.
Gemeint ist, dass der Betroffene schon in dem Antrag für die Versicherung falsche oder unvollständige Angaben über seinen Gesundheitszustand gemacht hat. So ist die Versicherung dazu berechtigt, bei der Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber Informationen über Arztbesuche, Krankheiten und Ähnliches einzuholen. Bei etwaigen Widersprüchen kann sie von dem Vertrag zurücktreten oder ihn sogar wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Diese Prüfung gehört zum Standardverfahren der Versicherungen und ein daraus resultierender Vorwurf der absichtlichen oder fahrlässigen Täuschung durch den Betroffenen ist häufig unbegründet. Deshalb ist es umso wichtiger, die Entscheidung der Versicherung prüfen zu lassen.
2. Keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit/Verweisungsklauseln
Wenn für die Versicherung weder Rücktritt noch Anfechtung infrage kommen, so behauptet sie oft, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt. Also, dass beispielsweise für den Betroffenen die Ausübung seiner Arbeit zu über 50 % möglich ist. Um dies zu beurteilen, beauftragen Versicherungen häufig eigene Gutachter, die den Gesundheitszustand des Betroffene bewerten sollen und denen gegenüber er zur Mitwirkung verpflichtet ist.
In älteren Verträgen gibt es zudem häufig sog. Verweisungsklauseln. Diese besagen, dass kein Leistungsfall eintritt, solange der Betroffene eine mit seinem zuvor ausgeübten Beruf vergleichbare andere Tätigkeit ausüben kann.
3. Nachprüfungsverfahren
Schließlich können Probleme auch nach der erstmaligen Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente auftreten. So hat die Versicherung (meist einmal im Jahr) das Recht, zu überprüfen, ob eine Besserung des Gesundheitszustands eingetreten ist, die die Berufsunfähigkeit und damit die Leistungspflicht der Versicherung wieder infrage stellen könnte.
4. Doppelversicherung – BU-Versicherung und Krankentagegeldversicherung?
Was passiert, wenn ein Betroffener gleichzeitig gegen Berufsunfähigkeit versichert ist und auch eine Krankentagegeldversicherung hat?
Die Standardbedingungen der Krankentagegeldversicherung sehen dazu in der Regel ein Klausel vor, wonach bei Eintritt von Berufsunfähigkeit der Schutz der Krankentagegeldversicherung endet. Für gewöhnlich ausgeschlossen ist daher, dass ein Betroffener aus beiden Versicherungen Leistungen bekommt.
Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen bei all diesen Problemen behilflich sein. So ist eine Konsultierung schon bei Antragstellung empfehlenswert, aber auch im Laufe des Verfahrens jederzeit möglich.
Stand: 16.02.2017
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