Übersicht Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die sowohl privat als auch gesetzlich Krankenversicherte zusätzlich zu ihrem normalen Versicherungsschutz abschließen können.
Sie schützt vor möglichen Einkommensausfällen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, welche es dem Betroffenen unmöglich machen zu arbeiten, indem sie dem Versicherten für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit einen bestimmten Geldbetrag pro Tag auszahlt. Die Höhe der ausgezahlten festen Beträge hängt dabei nicht etwa von Einkommen oder Ähnlichem, sondern ganz von den Vereinbarungen der Parteien ab und kann sehr unterschiedlich sein.
Wichtig ist eine Krankentagegeldversicherung vor allem für privat Versicherte, da gesetzliche Versicherte im Gegensatz zu vielen von ihnen, mit der gesetzlichen Lohnfortzahlung und dem in der GKV enthaltenen Krankengeld schon vor einem möglichen Lohnausfall im Falle einer Arbeitsunfähigkeit geschützt sind.
Vor allem für Selbstständige, die weder gesetzliche Lohnfortzahlung noch Krankengeld erhalten, ist die Krankentagegeldversicherung existenziell.
Voraussetzung für den Versicherungsfall der Krankentagegeldversicherung ist eine vollständige Arbeitsunfähigkeit oder ein Zustand, in dem einzelne Tätigkeiten zwar verrichtet werden könnten, diese zusammengenommen aber keinen Sinn bezogen auf die Arbeit ds Betroffenen ergeben. Diese Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt auch ausdrücklich bestätigt werden, ein einfaches Attest genügt nicht.
Zu beachten ist außerdem, dass das Krankentagegeld, also der pro Tag vereinbarte Betrag, nicht direkt ab Eintritt des Versicherungsfalls, also bei Eintreten der Arbeitsunfähigkeit, gezahlt wird, sondern erst nach einer, bei Arbeitnehmern meist 42 Tage lang dauernden Karenzzeit. Dadurch wird ein Leistungsbezug während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen. Kürzere Karenzzeiten können für Selbstständige vereinbart werden, da für sie eine solche Lohnfortzahlung nicht in Frage kommt.
Falls ein Betroffener neben der Krankentagegeldversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, enden die Leistungen der Krankentagegeldversicherung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Berufsunfähigkeit und somit der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung eintritt. Ein doppelter Leistungsbezug scheidet somit aus. (Siehe dazu auch den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung)
Stand: 08.03.2017
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