Verfahrenslaufzeiten der Justiz
Wie die LTO-Online in ihrem Bericht vom 13.3.2018 zum Justizranking beschreibt, gehören die Verfahrenslaufzeiten der Länderjustiz zu einem wohlgehüteten Geheimnis.
Bereits Joachim Wagner hat sich in einem Beitrag in NJW aktuell 24/2017, S. 18 – 19 (Von Spitzenreitern und Schlusslichtern) damit befasst.
Mir selber wurden auf Anfrage zu den Jahren 2015 (Bundesamt für Justiz 22.12.17) und 2016 (JM NRW 15.2.18 mit teilweisem Informationszugang) die in den Links hinterlegten Auskünfte erteilt.
Gegen die teilweise Versagung von Informationszugang durch das Justizministerium NRW zum Jahr 2016 läuft vor dem Verwaltungsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 13 K 1407/18 eine auf §§ 4, 5 IFG NRW gestützte Klage.
Eine Informationsanfrage vom 20.2.2018 zur Berliner-Tabelle und Sachsen-Tabelle jeweils für das Jahr 2017 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) bislang noch nicht beantwortet.
Sachsen Tabelle 2016 E (Stand 2017-06-20)
Berliner Tabelle 2016 E (Stand 2017-08-14)
> Näheres zu den Verfahrenslaufzeiten des Landgerichts Köln.
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist inzwischen dazu übergegangen, Statistiken aus ihrem Geschäftsbereich zu veröffentlichen (hier), darunter auch solche zu Verfahrenslaufzeiten.
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