Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist in der Praxis sehr bedeutsam, weil das versicherte Risiko in aller Regel die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers betrifft. Die im Vordergrund stehende Versicherungsleistung ist eine monatliche Rente, die als Ausgleich für eine ganz oder teilweise entfallene Berufsausübungsfähigkeit des Versicherungsnehmers (VN) vom Versicherer gewährt wird.
Um einen Leistungsanspruch zu begründen, müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die in den Versicherungsbedingungen definiert sind. Da die verschiedenen Versicherer inhaltlich unterschiedliche Bedingungen verwenden, ist es erforderlich, diese Bedingungen vorab genau zu prüfen, um anhand der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherungsnehmers die Frage zu beantworten, ob ein Leistungsanspruch besteht.
Häufig stellen die Versicherer im Zuge der Leistungsprüfung fest, dass bei Antragstellung vom Versicherungsnehmer falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben gemacht worden sein sollen und lehnen dann oft eine Leistung kategorisch ab.
Hier ist es wichtig, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um mit dem Versicherer auch in rechtlicher Hinsicht auf Augenhöhe zu bleiben und ungerechtfertigten Leistungsablehnungen schnell und kompetent zu begegnen.
An sich sollte der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dem Versicherungsnehmer im Falle einer unerwarteten schweren Krankheit eine schnelle und sichere wirtschaftliche Absicherung bieten.
Leider sieht die Regulierungspraxis der Versicherer häufig anders aus. Die oftmals selbstängigen Versicherungsnehmer (und ihre Familien) werden im Regen stehen gelassen. Durch eine langwierige Regulierungspraxis versuchen die Versicherer, die kostenträchtige Leistung zunächst möglichst lange hinauszuzögern. Es werden Einwendungen gegen den Eintritt der Leistungspflicht erhoben, häufig durch hauseigene Gutachten, mit denen dieser Blockadehaltung der Anstrich einer fachlich fundierten Basis gegeben werden soll.
Sehr häufig festzustellen ist der Versuch, dem Versicherungsnehmer eine sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nachzuweisen, um den Vertrag insgesamt wegen arglistiger Täuschung anzufechten oder von ihm zurück zu treten, was durch eine VVG-Reform von 2008 jedoch deutlich erschwert wurde.
Lassen Sie sich in diesen Fällen fachkundig beraten.
Stretigkeiten im Zusammenhang mit BU-Versicherung sind in der Regel von Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung umfasst.