Die Verzögerungstaktiken der Versicherungsbranche

Versicherungen zögern Schadensregulierungen hinaus – das ist ein weit verbreiteter Vorwurf, den sich die Versicherungsbranche, und dabei insbesondere die Haftpflichtversicherer gefallen lassen müssen.

Wer schon einmal davon betroffen war stellt sich nicht selten die Frage, ob dahinter ein bewusst von der Versicherungsbranche verfolgtes System steht. Diese These wird im Folgenden kritisch auf die Probe gestellt.

Nichtleistung der Versicherung muss nicht immer etwas mit einer bewussten Einsparungstaktik der Versicherer zu tun haben. Es ist natürlich auch nicht selten, dass eine Versicherung berechtigterweise nicht leistet, wie z.B. dann, wenn der Schaden nicht von der Versicherungspolice gedeckt ist. Auch der Anspruchssteller muss unter Umständen zuerst tätig werden, damit die Versicherung zahlt: Der Schaden muss ggf. gemeldet und hinreichend belegt werden.

Zahlung verweigernde Versicherungen sind jedoch keine Seltenheit. Es scheint, als würde in dem meisten Fällen erst aufgrund von gerichtlichem Zwang, durch eine Verurteilung, gezahlt. Auffällig ist dabei, dass häufig Haftpflichtversicherer es auf den Prozess ankommen lassen.

Die Tricks der Versicherer

Ein gerne verwendetes Instrument zur Verfahrensverzögerung ist die Beauftragung von Gutachtern. Die Erstellung eines Gutachtens braucht nicht nur Zeit. Ein solches Gutachten ist zudem geeignet die Position, des Auftraggebers zu verbessern. Diese sind nämlich meist ganz in dessen Sinne verfasst, da die Gutachter sich Folgeaufträge der meist großen Versicherungskonzerne sichern wollen. So kann die Versicherungsbranche auch Einfluss auf die Gutachter nehmen.

Zudem beauftragen Versicherungen meist große Kanzleien mit ihrer prozessualen Vertretung. Deren Anwälte können durch das Verfassen von Fachliteratur Einfluss auf die Rechtsfindung nehmen, indem Richter diese Fachliteratur bei der Urteilsfindung heranziehen.

Die Versicherung sitzt am längeren Hebel

Eine weitere Strategie zur Kosteneinsparung seitens der Versicherer ist es, Unfallopfern die Simulation von Schädigungen vorwerfen.

Außerdem werden Mitarbeiter der Schadensregulierung speziell geschult, wie auf Kosten der Geschädigten Kosten eingespart werden können.

Die jeweilige Versicherung sitzt dabei am längeren Hebel: Der Anspruchsteller ist nicht selten aufgrund des eingetretenen Versicherungsfalls in finanzieller Not und auf die Zahlung der Versicherung angewiesen. Die Versicherer haben, wenn es auf einen Prozess ankommt, den deutlich längeren Atem.

Darauf sollte man achten

Wenn eine Versicherung ungewöhnlich schnell nach dem Schadenseintritt mit dem Geschädigten in Kontakt tritt, kann darin eine Strategie liegen, diesen davon abzuhalten, sich anwaltlich beraten zu lassen, diesen in dem Glauben zu wiegen, die Versicherung hätte Interesse den Fall schnell zu bearbeiten und damit auch schnell zu zahlen.

Grundsätzlich muss der Versicherung nach Schadenseintritt eine Frist bis zur Zahlung eingeräumt werden, damit diese den Schadensfall nachprüfen kann. Diese Frist sollte allerdings nicht länger als sechs Wochen sein.

Rechtliche Konsequenzen

Unzulässig lange Verzögerungen der Zahlungen durch die Versicherer können rechtliche Konsequenzen für diese nach sich ziehen (z.B. Verzugsschaden). Auch Kosten für den Rechtsanwalt, der wegen Nichtzahlung der Versicherung beauftragt werden musste, können als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Wenn die Versicherer sich allerdings bei ihrer Verzögerungstaktik dem Umstand bedienen, dass Gerichte zunehmend überlastet sind, fällt kaum noch auf, ob die Verzögerung durch die Versicherung bewusst herbeigeführt wird oder ob das Gericht mit der Bearbeitung nicht hinterherkommt.

Hilfe gibt´s beim Fachanwalt

Eine Beauftragung eines Fachanwalts kann schon bevor es mit der Versicherung zum Streit über die Schadensregulierung kommt, sinnvoll sein. Ein Fachanwalt kann Bereits bei der Schadensmitteilung behilflich sein und sicherstellen, dass sowohl die Fristen eingehalten, als auch alle wichtigen Dokumente übersendet werden. Denn dieser hat Erfahrung mit den Tricks der Versicherer und damit, wie man die Höhe des entstandenen Schadens nachweist. Zudem kann er nach Einsicht in den Versicherungsvertrag genau beurteilen, ob der eingetretene Schaden von den vereinbarten Versicherungsleistungen umfasst ist. Grundsätzlich ist es immer ein Vorteil, seine Rechte zu kennen, um sie auch in vollem Umfang geltend machen zu können.

Erstellt am 05.10.2020

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Nele Kesner