Krankenversicherung im Ausland

Immer öfter erfüllen sich vor allem deutsche Rentner nach einem langen Berufsleben den Traum von einem Leben im Ausland. Hierbei spielt vor allem das meist wärmere Klima, aber auch die Abwechslung und günstigeren Lebensunterhaltskosten eine Rolle. Die Rente wird so einfach ins Ausland überwiesen.

Der Schutz durch eine private Krankenversicherung bleibt bei einem Umzug in ein anderes EU-Land nach Island, Liechtenstein oder Norwegen erhalten und deckt auch dortige Behandlungskosten ab.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann jedoch nicht unbedingt auf deutsche Unterstützung gebaut werden. Wer unbefristet auswandert, ist zunächst nicht mehr gesetzlich in Deutschland krankenversichert. Dieser muss sich vor dem Umzug um eine Versicherung an seinem neuen Wohnort im Ausland kümmern, da die anfallenden Kosten sonst privat übernommen werden müssen, was sich vor allem im höheren Alter schnell zu einer enormen finanziellen Belastung entwickeln kann.

Hiervon zu unterscheiden sind Fällen vorübergehender Auslandsreisen. Welche Versicherung für den jeweiligen Rentner am besten passt, hängt davon ab, ob dieser jedes Jahr nur ein paar Monate im Ausland verbringt oder für immer auswandern will. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland behalten und nur den Winter in einem anderen Land verbringen möchte, ist mit einer langfristigen Auslandskrankenversicherung gut beraten.

Wer plant, über mehrere Jahre oder für immer auszuwandern, braucht als gesetzlich Versicherter einen langfristigen Krankenversicherungsschutz. Eine internationale Versicherung bietet auch im Nicht-EU–Ausland eine gesundheitliche Versorgung nach deutschem Standard, muss jedoch meistens privat finanziert werden und wird nicht gesetzlich gedeckt.

Wer als pflichtversicherter Rentner innerhalb der EU umzieht, eine deutsche Rente bezieht und im neuen Heimatland keine weiteren Einnahmen hat, der hat auch weiterhin Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Auch an den Beiträgen ändert sich durch einen solchen Umzug nichts.

Was ist jedoch mit den Rentnern, die in ein Nicht-EU-Land ziehen wollen? Rund 2 Millionen türkische Gastarbeiter kamen insgesamt ab den 60er Jahren nach Deutschland. Der Großteil ist jedoch nicht, wie anfangs geplant, nach ein paar Jahren Arbeit wieder in die Türkei zurückgekehrt, sondern lebt mittlerweile in der dritten Generation hier. Viele möchten im Rentenalter wieder in die Heimat zurück, sind jedoch in Deutschland krankenversichert. Aufgrund dessen wurde mit der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen getroffen, welches auch den Krankenversicherungsschutz einschließt. Durch diesen Abkommen werden auch hier, trotz Nicht-EU–Ausland, gewisse Behandlungen von deutschen Krankenkassen übernommen.

Das Abkommen sieht ebenfalls vor, dass in Deutschland krankenversicherte Arbeitnehmer ihre Angehörigen kostenlos über die normale Familienversicherung absichern können, unabhängig davon, ob die Familie in Deutschland oder in der Türkei lebt. Auch Rentner, die in Deutschland versichert sind, aber in der Türkei leben, können ihre Familien in der Türkei mitversichern. Wenn die gesamte Familie des Rentners in der Türkei lebt, wird die Versicherbarkeit nach türkischem Recht definiert. Anders als in Deutschland zählen hier neben Ehepartner und minderjährigem Kind auch die Eltern, in diesem Fall die Rentner, zur Familienversicherung dazu. Diese ist für türkische Angehörige, genauso wie in Deutschland, kostenlos. Allerdings können durch türkische Rechtsvorschriften höhere Selbstbeteiligungen anfallen.

Gemäß Angaben des Bundesgesundheitsministeriums können die türkischen Angehörigen auch nach Deutschland reisen und sich hier behandeln lassen, da sie als deutsche Versicherte gelten.

Letztendlich profitiert nicht nur die Türkei, sondern auch Deutschland von dem Sozialabkommen, da ohne dieses Deutsche, die von ihren Arbeitgebern in die Türkei entsandt werden, sowohl in Deutschland als auch in der Türkei eine Versicherung bezahlen müssten. Auch deutsche Touristen, Rentner oder Studierende sind durch das Abkommen in der Türkei kranken- und unfallversichert.

Erstellt am 10.05.2021

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