Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel für alle denkbar typischen Schäden an Gebäuden auf, sodass diese in gleicher Art und Güte wiederhergestellt werden können. Es kommt bei der Beurteilung, ob ein Versicherungsfall vorliegt und die Versicherung zahlen muss, darauf an, was konkret im abgeschlossenen Versicherungsvertrag vereinbart wurde. In der Regel sind jedoch folgende Gefahren versichert:
- Brände
- Blitzschläge und Überspannungen durch Blitze
- Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
- Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
Von Banken wird für eine Finanzierung des entsprechenden Gebäudes in der Regel der Abschluss einer Gebäudeversicherung zur Voraussetzung gemacht, auch wenn dies seit 1994 nicht mehr verpflichtend ist.
Risiko: Wasserschaden
Wasserschäden sind in der Regel von Wohngebäudeversicherungen umfasst. Diese machen immerhin den größten Anteil an den bei den Versicherungen gemeldeten Versicherungsfällen aus. Nur weil der Schaden durch Wasser entstanden ist, muss dies jedoch noch nicht heißen, dass es sich dabei um einen Wasserschaden im Sinne des Versicherungsvertrags handelt. Dieser meint in der Regel durch Leitungswasser entstandene Schäden, was bedeutet, dass der Schaden durch aus Schläuchen oder Rohren ausgetretenes Wasser entsteht. Darunter fällt also kein Abwasserrückstau oder Hochwasser bei z.B. Starkregen. Diese fallen unter die Elementargefahren, welche jedoch auch zusätzlich vom Versicherungsvertrag mit umfasst sein können.
Führt das Wasser zu einem Schaden beim Nachbarn, so fällt dies ebenfalls nicht unter einen Wasserschaden. In diesem Fall ist es ratsam, sich an die eigene Haftpflichtversicherung zu wenden.
Im Falle eines Wasserschadens übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Entfernung der entstandenen Schäden und die Beseitigung der Ursache für diese, das heißt die Entfernung des Wassers durch Abpumpen bzw. Trockenlegung.
Risiko: Sturm- und Hagelschaden
Nicht bei jeder „Luftbewegung“ handelt es sich direkt um einen Sturm nach dem Versicherungsvertrag mit der Wohngebäudeversicherung. Ein Sturm wird von den Versicherungen in der Regel als eine wetterbedingte Luftbewegung mit einer Mindestwindstärke von 8 nach der Beaufortskala angesehen. Das heißt, es muss eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km pro Stunde vorliegen. Genügt die Luftbewegung, die den Schaden verursacht hat, also nicht diesen Ansprüchen, so ist nicht mit einer Übernahme durch die Wohngebäudeversicherung zu rechnen. Das heißt jedoch nicht, dass jeder Versicherte nun ein eigenes Windstärkenmessgerät installieren muss. Stattdessen reicht der Versicherung das Vorliegen einer Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes für den Zeitraum des Schadenseintritts und falls möglich vergleichbare Schäden an Häusern in unmittelbarer Nähe.
Bei Sturmschäden kommt es jedoch nicht darauf an, ob der Schaden direkt am Haus selbst auftritt oder er nur die Folge eines durch den Sturm auf das Haus fallenden Baumes ist. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass auch Folgeschäden, wie Wasserschäden oder Schimmelbefall nach abgedeckten Dächern von dem Versicherungsvertrag der Wohngebäudeversicherung mit umfasst sind.
Risiko: Blitz und Feuer
Durch die starke Hitzeentwicklung bei Blitzeinschlägen entzünden sich oft die Dinge, in die ein Blitz einschlägt. Fangen diese dann Feuer, so ist der daraus entstehende Schaden als Brandschaden zu verzeichnen und wird von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Allerdings kann es aufgrund von Blitzeinschlägen auch zum Zerplatzen des jeweiligen Gegenstands oder zum Umfallen von Bäumen kommen. Der Blitz muss dabei nicht zwingend in die Sache selbst einschlagen, sondern es reicht auch in der unmittelbaren Umgebung. In beiden Fällen werden die entstandenen Schäden von der Wohngebäudeversicherung übernommen.
Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt
Angesichts der oftmals hohen Schadenssummen ist es nicht verwunderlich, dass das wirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen häufig nicht oder nur unzureichend zur Zahlung bereit ist. Für Eigentümer einer Immobilie bedeutet eine Wohngebäudeversicherung aber nicht selten die Sicherung der eigenen Existenz.
In solchen Fällen weiß ein Fachanwalt Rat und kümmert sich um die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag. Dazu sollten dem Fachanwalt unbedingt die gesamten Wohngebäude-Versicherungsbedingungen inklusive der Zusatzklauseln vorgelegt werden. Dieser stellt anhand derer dann fest, ob einer Versicherungsfall eingetreten ist und ob die Versicherungsbedingungen den gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen entsprechen. So müssen sich auch Versicherer beispielsweise an Fristen und gewisse Formvorgaben halten. Der Fachanwalt kann an dieser Stelle eine Einschätzung vornehmen, ob die Ablehnung seitens der Versicherung gerechtfertigt ist, die formellen Vorgaben eingehalten wurden und wie erfolgsversprechend ein Vorgehen gegen die Versicherung sein kann.
Erstellt am 10.09.2020
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Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht