Wie sinnvoll wäre eine Versicherungspflicht für Elementarschäden?

Die Konsequenzen des Klimawandels zeigten sich im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen in Form von extremen Dauerregen und folgenden Hochwassern. Besonders in den stark betroffenen Regionen, als auch im Rest des Landes, das besorgt auf die Situation in Bonn/Rhein-Sieg, das Ahrtal und dem Rhein- Erft-Kreis blickt, setzt man sich nun mit Elementarversicherungen auseinander. Vor allem vor dem Hintergrund, dass durch die Veränderung des Klimas mit einem signifikanten Anstieg von Naturkatastrophen und damit einhergehenden Schäden durch Extremwettersituationen in den kommenden Jahren zu rechnen ist. Die „surrealen“ Szenen in Erftstadt, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel sie nannte, können demnach schnell zur Realität werden. Wie also möglichst gut vor drohenden Schäden durch Extremwetterereignisse schützen?

Elementarversicherungen in Deutschland

Grundsätzlich kommt eine Elementarversicherung für Schäden, die durch das Wirken der Natur, also die Realisierung einer Elementargefahr, auf. Dabei können Überschwemmungen, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, teilweise auch Blitzschlag und Starkregen den Versicherungsfall auslösen. Wie sind deutsche Wohngebäude in solchen Fällen geschützt? Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wären 99 % aller deutschen Gebäude grundsätzlich versicherbar. Allerdings haben tatsächlich nur 46 % der Deutschen eine Elementarversicherung für ihre Privathäuser abgeschlossen und sind im Ernstfall durch ihre Versicherung geschützt. Auf regionaler Ebene sind 94 % der Wohngebäude in Baden-Württemberg von einer Elementarversicherung gedeckt, in, vom Tief Bernd stark betroffenen, Rheinland-Pfalz liegt die Versicherungsdichte allerdings nur bei 35 %, unter dem Bundesdurchschnitt. In Bremen sind sogar nur 23 % der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert.

Elementarschadensversicherungspflicht?

Eine gesetzliche Pflicht zur Elementarschadensversicherung hätte im Fall Erftstadts einen höheren Schutz für die Betroffenen geboten. Inwiefern ist eine zwingende Elementarschadensversicherung für Gebäudeeigentümer*innen sinnvoll um in Zukunft Vermögenseinbuße durch Elementarschäden zu verringern?

Historisch betrachtet, scheint eine Elementarschadensversicherungspflicht keine Neuheit zu sein. So erhielten von 1759 bis 1994 Gebäudeeigentümer*innen in Baden-Württemberg eine „Badische Gebäudeversicherung“, die ebenso Elementarschäden (also auch Flutschäden) deckte, zum Zwang. Gleichermaßen gab es in der DDR eine staatliche Gebäudemonopolversicherung, die ihren Nutzen in den Flutereignissen der Oder 1997 zeigte. Aktuell sind Wohngebäudebesitzer*innen in der Schweiz ebenfalls, durch eine verpflichtende Versicherung, der „Kantonalen Gebäudeversicherung“, vor Elementarschäden geschützt. Womöglich wäre eine bundesweite gesetzliche Pflicht in Deutschland zur Elementarversicherung in gleicher Weise sinnig.

Vorteile einer bundesweiten Elementarversicherungspflicht

Positiv ist zunächst zu betrachten, dass eine Pflichtversicherung für Elementarschäden Betroffene im Katastrophenfall hinreichend schützen würde, sodass sie nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Der Staat könnte sich mit einer Pflichtversicherung aus dem „Samariterdilemma“ befreien. Somit würde man auch einer Ungleichbehandlung, von privat versicherten Flutopfern und staatlich unterstützten Flutopfern, aus dem Weg gehen. Als positiver Effekt ist ebenso zu vermerken, dass eine Pflichtversicherung zwar Anreize schafft in gefährdeten Gebieten zu bauen, sie aber ebenso zu mehr Resilienz und Vorsorge gegenüber Naturkatstrophen anregt. Beispielsweise durch zusätzliche Überflutungsflächen und die Verbesserung des Rückbaus von Flussbegradigungen. Bezüglich des Risikos, dem Versicherungen ausgesetzt werden, hat die deutsche Versicherungswirtschaft 2002 bestätigt, dass sie sich durch internationale Rückversicherer erheblich absichern könnten.

Nachteile einer bundesweiten Elementarversicherungspflicht

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) e.V. argumentiert allerdings gegen eine verpflichtende Versicherung: eine gesetzlich verpflichtende Elementarschadensversicherung stelle einen zu großen Eingriff in die Grundrechte der Wohngebäudebesitzer*innen dar. Art. 2 Abs. 1 GG normiere die allgemeine Vertragsfreiheit eines Jeden. Sicherlich gebe es Lebensbereiche, die so gravierend schutzbedürftig seien, dass sie durch bestimmte Versicherungen geschützt werden müssen. Dies sehe man in der Zwangsmitgliedschaft in den staatlichen Sozialversicherungssystemen, wie der gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und der Pflegeversicherung. Diese sollen grundsätzlich dem eigenen Gesundheitsschutz dienen. Die aktuell existierenden privaten Pflichtversicherungen, wie die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung beispielsweise, sind nur für den Schutz Dritter gedacht. Wie eine Sprecherin des GDV belegte, seien nach deutschem Recht Pflichtversicherungen ausschließlich für den Schutz Dritter und nicht des eigenen Vermögens errichtet. Eine Pflicht zur Elementarversicherung sei somit illegal.

Demnach müsste eine Einführung der Pflicht zur Elementarschadensversicherungen sehr hohen Anforderungen entsprechen, die ebenso ausführlich im Gesetz, welchem diese Pflichtversicherung zu Grunde liegt, dargelegt werden müssen. Der Pflichtschutz der Kranken- und Pflegeversicherung wird auf die Fürsorgepflicht des Staates zurückgeführt, womöglich könnten somit auch die Legitimationshürden für eine Elementarschadensversicherungspflicht überwunden werden.

Es erscheint außerdem vielen Versicherungsverbänden als unbillig, die Folgen und die finanzielle Last des Klimawandels auf den Rücken der Versicherungen auszutragen und politisch denselben schädlichen Kurs unverändert weiter zu fahren. Besser als eine Versicherungspflicht sei es, mehr Gelder in die Prävention von Naturkatastrophen zu investieren, im Falle von Fluten weniger Flächen zu versiegeln, keine Neubauten in extrem Hochwasser gefährdeten Gebieten zu errichten und den Hochwasserschutz auszubauen. Eine Pflichtversicherung könne als einziges Instrument der Katastrophenhilfe nicht zielführend sein. Außerdem setze eine Pflichtversicherung, die gegen die Risiken von Elementargefahren Versicherungsschutz bietet, die Impulse, eben diese Elementargefahren auszureizen und konkret in gefährdeten Hochwassergebieten zu bauen, da man im Katastrophenfall Versicherungsschutz genießen könne. Für Clemens Fuest, Präsident des Ifo- Instituts e.V. in München, käme eine Pflichtversicherung somit nur mit hohen Selbstbeteiligungen in Betracht, um eine gerechte Risikoverteilung der Versicherungen zu gewährleisten. Versicherungen würden im Versicherungsfall risikoabhängige Prämien anbieten. In bisherigen Debatten über eine Versicherungspflicht hat sich gezeigt, dass politisch eher Einheitsprämien bevorzugt werden. Es würde jedoch, gäbe es eine Einheitsprämie für den Schadensfall für alle Wohngebäudebesitzer*innen, keinen Unterschied machen, wo man Neubauten errichtet. Die Hemmschwelle in gefährdeten Gebieten zu bauen sinke somit weiter, da man überall die gleiche Prämie erhalte. Darüber hinaus werden auch die Anreize zum Bauen in sicheren Gebieten geschwächt, da man auch hier, trotz des geringen Risikos, eine Prämie zahlen müsse. Als vorteilhafter wird eine „Allgefahren-Abdeckung“ im Rahmen der bereits bestehenden Versicherungen gesehen, mit der Möglichkeit bestimmte Risiken aus- und abzuwählen. Somit könnte die Vertragsfreiheit gewahrt blieben.

Ausblick für die Zukunft

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Pflichtversicherungen in der Vergangenheit bereits ihren Nutzen gezeigt haben, sie aber nicht ohne risikoabhängige Prämien eingeführt werden sollten. Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wäre, in gewissem Rahmen, ein passendes Mittel um Bürger*innen vor den finanziellen Herausforderungen des Klimawandels zumindest teilweise zu schützen.

Erstellt am 31.08.2021

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Leah Feyh

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