Berufsunfähigkeitsversicherung
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähig ist, wer infolge von Krankheit, Verletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachgewiesen sein müssen, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Normalerweise fällt darunter auch schon eine Einschränkung der beruflichen Tätigkeit um min. 50 %. Die Unfähigkeit zur Berufsausübung muss zudem auf Dauer oder für einen längeren Zeitraum (zumindest 6 Monaten) vorliegen.
Die häufigsten Ursachen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen (z. B. Burn-out), Erkrankungen des Bewegungsapparats (hierunter fallen beispielsweise auch Rücken- und Gelenkbeschwerden), Krebserkrankungen, Unfälle und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Besonders im Bereich der psychischen Erkrankungen ist eine Zunahme der Fälle von Berufsunfähigkeit zu verzeichnen, während Bewegungs-, Herzkreislauf- und unfallbedingte Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit abnehmen.
Die am stärksten betroffene Altersgruppe sind Berufstätige zwischen 50 und 60 Jahren, entsprechend wäre für diese Altersgruppe der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Voraussetzungen für den Versicherungsfall
Das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen für den Versicherungsfall, d.h. für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ist oft nicht eindeutig.
So sind für die Berechnung des Berufsunfähigkeitsgrades von mind. 50 % nicht allein die Arbeitsstunden entscheidend, sondern auch die Art sowie Ausgestaltung der Tätigkeit. Es kann beispielsweise einen Unterschied machen, ob der Versicherte die Arbeitszeit noch am Stück oder aber nur noch über den Arbeitstag verteilt leisten kann.
Auch hinsichtlich des Vorliegens des Zeitraums der Berufsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten ergeben sich oft Probleme. Denn zu Beginn einer Krankheit ist nicht immer eindeutig, wie lange der Versicherungsnehmer seinen Beruf nicht vollständig wird ausüben können.
Welche Berufsgruppen sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist insbesondere bei Berufen mit hohem Berufsunfähigkeitsrisiko sinnvoll. So ist die Gefahr, vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden zu müssen, vor allem bei Berufen, die schwere körperliche Arbeit beinhalten, groß, d.h. vor allem bei handwerklichen Berufen. Während junge und gesundheitlich wenig vorbelastete Personen ohne große Schwierigkeiten Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen können, werden risikoreiche Personen in der Regel abgelehnt oder müssen hohe Beiträge zahlen.
Wie funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Zusatzversicherung und gehört – u.a. neben der Unfallversicherung – zu den Invaliditätsversicherungen. Es werden regelmäßig Beiträge eingezahlt und im Leistungsfall erhält der Versicherte bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. bis zum Eintritt ins Rentenalter die sogenannte Berufsunfähigkeitsrente. Hinsichtlich des Eintritts des Leistungsfalls ergeben sich typischerweise Auseinandersetzungen des Versicherten mit der Versicherung.
Probleme und Auseinandersetzungen beim Eintreten der Berufsunfähigkeit (Leistungsfall)
Typischerweise lassen sich die Auseinandersetzungen mit den Versicherern auf folgende Problemfelder einschränken:
1. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Erste Probleme im Fall, dass eine Berufsunfähigkeit eintritt, kann es geben, wenn die Versicherung dem Betroffenen eine sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwirft.
Gemeint ist, dass der Betroffene schon in dem Antrag für die Versicherung falsche oder unvollständige Angaben über seinen Gesundheitszustand gemacht hat. So ist die Versicherung dazu berechtigt, bei der Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber Informationen über Arztbesuche, Krankheiten und Ähnliches einzuholen. Bei etwaigen Widersprüchen kann sie vom Vertrag zurücktreten oder ihn sogar wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Diese Prüfung gehört zum Standardverfahren der Versicherungen und ein daraus resultierender Vorwurf der absichtlichen oder fahrlässigen Täuschung durch den Betroffenen ist häufig unbegründet. Deshalb ist es umso wichtiger, die Entscheidung der Versicherung prüfen zu lassen.
2. Keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit/Verweisungsklauseln
Wenn für die Versicherung weder Rücktritt noch Anfechtung infrage kommen, so behauptet sie oft, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt.
So wird von den Versicherungen üblicherweise angezweifelt, dass der Grad der Berufsunfähigkeit bei mindestens 50 % liegt, um die Leistung zu verweigern. Um dies zu beurteilen, beauftragen Versicherungen häufig eigene Gutachter, die den Gesundheitszustand des Betroffene bewerten sollen und denen gegenüber er zur Mitwirkung verpflichtet ist.
Wenn der Versicherte einen Antrag für die Berufsunfähigkeitsrente stellt, wird die Versicherung ihn auffordern, einen Antragsfragebogen auszufüllen und seine Tätigkeiten am Arbeitsplatz detailgenau auszuführen. Hierbei können unrichtige oder unvollständige Angaben zu einer Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles führen, wodurch die Versicherung die Leistung verweigern kann.
In älteren Verträgen gibt es zudem häufig sog. Verweisungsklauseln. Diese besagen, dass kein Leistungsfall eintritt, solange der Betroffene eine mit seinem zuvor ausgeübten Beruf vergleichbare andere Tätigkeit ausüben kann.
Der Versicherte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, jede beliebige Arbeit anzunehmen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 20.12.2017 (Az. IV ZR 11/16) dargelegt, dass eine Verweisung nur dann in Betracht kommt, wenn der andere Beruf der bisherigen Lebensstellung entspricht. So sind Tätigkeiten ausgeschlossen, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf. Für den Versicherten heißt das also, dass eine Vergleichstätigkeit nur dann vorliegt, wenn die für den neuen Beruf erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Vergütung und die soziale Wertschätzung vergleichbar sind mit denen des bislang ausgeübten Berufs.
3. Nachprüfungsverfahren
Schließlich können Probleme auch nach der erstmaligen Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente auftreten. So hat die Versicherung (meist einmal im Jahr) das Recht, zu überprüfen, ob eine Besserung des Gesundheitszustands eingetreten ist, die die Berufsunfähigkeit und damit die Leistungspflicht der Versicherung wieder infrage stellen könnte.
4. Doppelversicherung: BU-Versicherung & Krankentagegeldversicherung?
Was passiert, wenn ein Betroffener gleichzeitig gegen Berufsunfähigkeit versichert ist und auch eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat?
Die Standardbedingungen der Krankentagegeldversicherung sehen dazu in der Regel eine Klausel vor, wonach bei Eintritt von Berufsunfähigkeit der Schutz der Krankentagegeldversicherung endet. Für gewöhnlich ausgeschlossen ist daher, dass ein Betroffener aus beiden Versicherungen Leistungen erhält.
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht kann Ihnen bei all diesen Problemen behilflich sein. So ist eine Konsultierung schon bei Antragstellung empfehlenswert, aber auch im Laufe des Verfahrens jederzeit möglich.
Ein Beitrag von Leonie Siebers.
Erstellt am 04.05.2018