Wasserschaden – Welche Kosten übernimmt Ihre Wohngebäudeversicherung?

Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich im Urlaub und bekommen einen Anruf aus der Heimat, in dem man Ihnen mitteilt, dass ein Leck an einer tropfenden Wasserleitung über die letzte Woche hinweg Ihr gesamtes Haus durchfeuchtet hat.

Für welche Schäden müssen Sie aufkommen und welche übernimmt Ihre Wohngebäudeversicherung?

Je nach Versicherung und der Zeit, in der Ihre Immobilie versichert wurde, unterscheiden sich diese Versicherungsbedingungen in Feinheiten. Grundsätzlich ähneln sich die meisten Wohngebäudeversicherungen jedoch hinsichtlich der versicherten Gefahren und Schäden, da die meisten auf den allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) basieren.

Grundsätzlich trägt die Versicherung den Schaden, der durch das Austreten von Leitungswasser entsteht. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung oder aus mit diesen verbundenen Schläuchen und Einrichtungen ausgetreten ist. Ebenfalls decken die VGB 2022 solche Schäden ab, die aus Regenwasserrohren innerhalb eines Gebäudes entstehen.

Versicherte Maßnahmen und Kosten

Wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, fragt man sich vermutlich, welche erforderlichen Maßnahmen und welche Kosten von der Versicherung getragen werden. In aller Regel umfassen Wohngebäudeversicherungen eine Vielzahl von Maßnahmen:

Aufräumungs- und Abbruchmaßnahmen:
Darunter fallen Kosten, die bei den Aufräumarbeiten der versicherten Sache anfallen, wie zum Beispiel die fachgerechte Entsorgung von Schutt.

Bewegungs- und Schutzmaßnahmen:
Sollte eine Wand durchfeuchtet sein, vor der ein Einbauschrank aufgebaut ist, dann trägt die Versicherung die nötigen Kosten, den Einbauschrank abzubauen und nach der Trocknung bzw. Reparatur der Wand diesen auch wieder aufzubauen.

Transport- und Lagermaßnahmen:
Die Versicherung übernimmt auch die Einlagerung des Einbauschranks, sollte dieser aufgrund der Ausmaße des Schadens nicht in der versicherten Immobilie gelagert werden können.

Kosten:
Zudem übernimmt die Versicherung die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl bestimmungswidrig ausgetreten sind.

Regiekosten:
Sollte für die Wiederherstellung Ihres Wohngebäudes die Beaufsichtigung oder Koordination eines Architekten oder Bauingenieurs erforderlich sein, dann werden auch diese Kosten von Ihrer Versicherung getragen.

Schadensermittlungskosten:
Darunter fallen nur solche Kosten, die zur Ermittlung und Feststellung des Schadens erforderlich waren.

Rückreisekosten:
Sollten Sie sich zur Zeit des Versicherungsereignisses im Urlaub befinden, übernimmt Ihre Versicherung regelmäßig die Kosten für die Rückreise, wenn es sich um einen erheblichen Versicherungsfall handelt und Ihre Anwesenheit am Schadenort notwendig ist. Erheblich ist jeder Schaden, der einen vereinbarten Wert voraussichtlich übersteigt (HUK-Coburg: 5.000 €; Allianz: 1.000 €).

Mietausfall bzw. Mietwert:
Der Versicherer ersetzt Ihnen den Mietwert bzw. den Mietausfall. Der Mietwert umfasst den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen für eine im Vertrag vereinbarte Zeitspanne. Sollte der Versicherungsfall in einer Immobilie auftreten, die Sie vermieten, wird Ihnen nicht der ortsübliche Mietwert, sondern der tatsächliche Mietausfall ersetzt.

Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind grundsätzlich die Schäden, die durch die sogenannten Elementargefahren entstehen. Dazu zählen Schäden, die durch Naturereignisse wie Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Vulkanausbrüche, Erdfall oder Lawinen entstehen. Ebenso sind Schäden nicht versichert, die durch Krieg, Kernenergie oder nukleare Strahlung verursacht werden.

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Felix Gehlen

Studentischer Mitarbeiter